Das kieferorthopädische Indikationsgruppen-System (KIG) wurde 2002 eingeführt. Es dient zur Einordnung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Die Einteilungen können Sie folgender Tabelle entnehmen.
Die Krankenkassen übernehmen dabei nur Behandlungen ab einem Schweregrad von KIG 3 oder darüber.
In vielen Fällen ist bei einer Einstufung nach KIG 2 eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch ratsam. Denn viele Fehlstellungen verschlechtern sich im Verlauf des weiteren Wachstums. Dazu werden Sie in unserer Praxis auf Wunsch beraten.